Was macht ein/e Operationstechnische/r Assistent/in
Als Operationstechnische/r Assistent/in arbeiten Sie Hand in Hand mit Ärzten und unterstützen diese vor, während und nach Operationen. Sie bereiten Patienten auf verschiedene Eingriffe vor, legen alle nötigen Instrumente und Geräte bereit, prüfen diese auf Funktionsfähigkeit und kümmern sich darum, dass Hygienevorschriften eingehalten werden. Während der Operation reichen Sie den Ärzten die benötigten Instrumente, wie Skalpelle, Klemmen oder Scheren und achten auf den Zustand des Patienten. Nach den operativen Eingriffen dokumentieren Sie alle Abläufe am Computer, desinfizieren Instrumente und führen diese sachgerecht der Sterilisation zu.
Nach ihrer Ausbildung zum/zur OTA können Sie in Krankenhäusern oder Praxen arbeiten, in denen Operationen durchgeführt werden. Dort sind Sie vor allem in OP- oder Endoskopie-Abteilungen tätig.
Informationen zur Ausbildung
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung zur/m OTA dauert 3 Jahre.
Die theoretische Ausbildung absolvieren Sie gemeinsam mit Schüler/innen aus anderen Krankenhäusern bei einem unserer Kooperationspartner (Klinikum Ludwigshafen oder Hetzelstift Neustadt a.d. Weinstraße).
Die praktische Ausbildung findet in der Stadtklinik Frankenthal statt. Dabei werden Sie von unseren Mitarbeiter/innen angeleitet und betreut und wenden das erlernte Wissen direkt bei der Behandlung der Patienten an.
Wer kann sich bewerben und wie bewerbe ich mich?
Wir freuen uns über BewerberInnen, die folgende Voraussetzungen für die Ausbildung mitbringen:
mindestens erfolgreicher Sekundarabschluss I
erwünscht ist ein Nachweis über ein mindestens zweiwöchiges Praktikum im OP (welches bei uns absolviert werden kann)
Ihre Bewerbung sollte frühestens 1 Jahr vor Ausbildungsbeginn, spätestens mit dem letzten Halbjahreszeugnis, bei uns eingehen
Ihre Bewerbungsunterlagen sollten beinhalten:
Bewerbungsschreiben mit beruflicher Motivation
lückenloser Lebenslauf
aktuelles Schul- bzw. Abschlusszeugnis
Praktikumsbescheinigung
Ausbildungsvergütung
Das Ausbildungsgehalt von Operationstechnischen Assistenten in Ausbildung liegt:
Ab Mittwoch, den 27.04.2022 gelten folgende erweiterte Besucherregelungen:
Alle Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesenen Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
111-Regel: Jeder Patient kann von einer Person für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14-19 Uhr besucht werden (letzter möglicher Besuch um 18 Uhr). Ein täglicher Wechsel des Besuchers ist grundsätzlich möglich.
Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet. Für eine bestmögliche Koordination ist eine vorherige telefonische Anmeldung auf der jeweiligen Station daher zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sowohl im gesamten Klinikgebäude als auch in den Patientenzimmern das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Durchführung der Händedesinfektion vor dem Eintritt in die Klinik.
Nach wie vor gilt ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.
Ebenso ist der Zugang zur Stadtklinik weiterhin nicht möglich für Besucher, die unter einer verordneten Quarantäne des Gesundheitsamtes stehen
die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde
die unter 16 Jahre alt sind
Auf unserer Corona-Station gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Für Patienten unserer Intensivstation gilt eine individuelle Besuchsvereinbarung.
Regelung für die Geburtshilfe / Kreißsaal bei Entbindung
Werdende Väter dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test.
An den Folgetagen dürfen die Väter täglich für eine Stunde Mutter und Kind unter der 2G+ Regel besuchen dürfen. Ebenso gilt die 2G+ Regelung für den Bezug des Familienzimmers.
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