** Aktuelle Information **
Ab Mittwoch, den 27.04.2022 gelten folgende erweiterte Besucherregelungen:
Alle Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesenen Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
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111-Regel: Jeder Patient kann von einer Person für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14-19 Uhr besucht werden (letzter möglicher Besuch um 18 Uhr). Ein täglicher Wechsel des Besuchers ist grundsätzlich möglich.
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Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet. Für eine bestmögliche Koordination ist eine vorherige telefonische Anmeldung auf der jeweiligen Station daher zwingend erforderlich.
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Bitte beachten Sie, dass sowohl im gesamten Klinikgebäude als auch in den Patientenzimmern das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Durchführung der Händedesinfektion vor dem Eintritt in die Klinik.
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Nach wie vor gilt ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.
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Ebenso ist der Zugang zur Stadtklinik weiterhin nicht möglich für Besucher, die unter einer verordneten Quarantäne des Gesundheitsamtes stehen
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die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde
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die unter 16 Jahre alt sind
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auf unserer Corona-Station gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Für Patienten unserer Intensivstation gilt eine individuelle Besuchsvereinbarung.
Regelung für die Geburtshilfe / Kreißsaal bei Entbindung
Werdende Väter dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test.
An den Folgetagen dürfen die Väter täglich für eine Stunde Mutter und Kind unter der 2G+ Regel besuchen dürfen. Ebenso gilt die 2G+ Regelung für den Bezug des Familienzimmers.
Die vollständige Regelung finden Sie im Bereich "Patienten und Besucher - Besucher und Angehörige - Besuchszeiten"