In der psychiatrischen Abteilung der Stadtklinik Frankenthal gibt es für jede Station eine Spezialisierung der psychiatrischen Behandlungen und dem zufolge auch die unterschiedlichsten Aufgaben für die Mitarbeiter der Sozialberatung.
Zusammen mit den Patienten wird im multiprofessionellen Behandlungsteam (Ärzte, Psychologen, Zusatztherapeuten, Pflegekräfte und Sozialarbeiter) eine patientenzentrierte und bedürfnisorientierte Behandlung konzipiert und durchgeführt. Im Bedarfsfall werden Angehörige und andere Kontaktpersonen aus dem sozialen und auch gemeindepsychiatrischen Umfeld miteinbezogen. Die Sozialberatung umfasst alle Bereiche und Problemfelder, die aufgrund der besonderen Lebens- und Krankheitssituation des Patienten einhergehen und besonderer Aufmerksamkeit, Klärung und Unterstützung bedürfen, mit der Zielsetzung der Stabilisierung und Förderung der Gesundheit und Selbständigkeit des Patienten im poststationären Bereich.
Im Einzelnen kann dies beispielweise sein:
Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung von Leistungen zur Sicherung der Lebenssituation in finanziellen Angelegenheiten, wohnungsspezifischen oder versorgungstechnischen Bereichen
Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Langzeittherapien und geriatrischer / neurologischer Reha)
Sicherung der Nachsorge im ambulanten Bereich (z.B. Beratungsstellen) sowie ambulante Dienste und teil-/stationären Bereich (z.B. Altenheime, betreutes Wohnen, Tagesstätten)
Beratung und Vermittlung von Kontakten im gemeindepsychiatrischen Netzwerk (z.B. Behörden/Institutionen, Selbsthilfegruppen)
Gesprächsangebote mit soziotherapeutischem Hintergrund zur persönlichen Entlastung und Motivation des Patienten während der klinischen Behandlungsphase
Kontakt
Gerne können Sie sich telefonisch, per email oder direkt an uns wenden.
Silvia Ploch Sozialberatung zuständig insb.für Station 6A
Ab Mittwoch, den 27.04.2022 gelten folgende erweiterte Besucherregelungen:
Alle Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesenen Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
111-Regel: Jeder Patient kann von einer Person für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14-19 Uhr besucht werden (letzter möglicher Besuch um 18 Uhr). Ein täglicher Wechsel des Besuchers ist grundsätzlich möglich.
Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet. Für eine bestmögliche Koordination ist eine vorherige telefonische Anmeldung auf der jeweiligen Station daher zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sowohl im gesamten Klinikgebäude als auch in den Patientenzimmern das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Durchführung der Händedesinfektion vor dem Eintritt in die Klinik.
Nach wie vor gilt ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.
Ebenso ist der Zugang zur Stadtklinik weiterhin nicht möglich für Besucher, die unter einer verordneten Quarantäne des Gesundheitsamtes stehen
die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde
die unter 16 Jahre alt sind
auf unserer Corona-Station gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Für Patienten unserer Intensivstation gilt eine individuelle Besuchsvereinbarung.
Regelung für die Geburtshilfe / Kreißsaal bei Entbindung
Werdende Väter dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test.
An den Folgetagen dürfen die Väter täglich für eine Stunde Mutter und Kind unter der 2G+ Regel besuchen dürfen. Ebenso gilt die 2G+ Regelung für den Bezug des Familienzimmers.
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