Gemeinsam mit Ihnen streben wir geeignete Maßnahmen an, die zur Stabilisierung Ihrer Gesundheit, der Erhaltung Ihrer Selbstständigkeit sowie einer angemessenen Versorgung beitragen. Wird zur weiteren Genesung eine medizinische Rehabilitation benötigt, leiten wir die erforderlichen Maßnahmen ein.
Unser Angebot setzt sich zusammen aus der Beantragung von:
Anschlussheilbehandlungen
Frührehabilitationen
Geriatrischen Rehabilitationen
Onkologischen Reha-Maßnahmen
Ebenso bieten wir Ihnen Hilfe, Beratung und Unterstützung bei der:
Planung der nachstationären Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt (ambulant, teilstationär oder stationär)
Beschaffung von Heil- und Hilfsmitteln
Beantragung von Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
Vermittlung von Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes
Vermittlung von Ansprechpartnern bei Beratungsstellen und Behörden
Beantragung eines Schwerbehindertenausweises
Beantragung finanzieller Hilfen
Beratung zur Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung
Kontakt
Ärzte und Pflegepersonal vermitteln Ihnen gerne ein Gespräch mit uns. Gerne können Sie sich auch telefonisch, per email oder direkt an uns wenden. Unsere Büros befinden sich im 5.OG.
Frau Oberfrank Dipl. Sozialpädagogin (FH) zuständig für: Station 3A
Ab Mittwoch, den 27.04.2022 gelten folgende erweiterte Besucherregelungen:
Alle Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesenen Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
111-Regel: Jeder Patient kann von einer Person für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14-19 Uhr besucht werden (letzter möglicher Besuch um 18 Uhr). Ein täglicher Wechsel des Besuchers ist grundsätzlich möglich.
Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet. Für eine bestmögliche Koordination ist eine vorherige telefonische Anmeldung auf der jeweiligen Station daher zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sowohl im gesamten Klinikgebäude als auch in den Patientenzimmern das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Durchführung der Händedesinfektion vor dem Eintritt in die Klinik.
Nach wie vor gilt ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.
Ebenso ist der Zugang zur Stadtklinik weiterhin nicht möglich für Besucher, die unter einer verordneten Quarantäne des Gesundheitsamtes stehen
die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde
die unter 16 Jahre alt sind
auf unserer Corona-Station gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Für Patienten unserer Intensivstation gilt eine individuelle Besuchsvereinbarung.
Regelung für die Geburtshilfe / Kreißsaal bei Entbindung
Werdende Väter dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test.
An den Folgetagen dürfen die Väter täglich für eine Stunde Mutter und Kind unter der 2G+ Regel besuchen dürfen. Ebenso gilt die 2G+ Regelung für den Bezug des Familienzimmers.
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