Kontakt
Möchten Sie eine ethische Fallbesprechung anregen, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Vorsitzenden des Ethikkomitees:
Sekretariat Innere Medizin
z. Hd. Dr. med. Claus Lang
Stadtklinik Frankenthal
Elsa-Brändström-Straße 1
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon 06233 771-1
www.skh-ft.de
mail@skh-ft.de
Das Ethikkomitee ist eine ständige Einrichtung der Stadtklinik Frankenthal. Es soll dazu beitragen, eine Kultur des Umgangs mit Patient(inn)en und Mitarbeiter(inn)en zu pflegen, die sich an ethischen Wertmaßstäben orientiert und Hilfestellung in Konfliktsituationen geben, die im Rahmen der Patientenversorgung entstehen.
Das Ethikkomitee trifft dabei keine verbindlichen Entscheidungen, sondern spricht lediglich Empfehlungen aus. Diese Empfehlung ersetzt nicht die klinische Entscheidung des behandelnden Arztes, soll von diesem aber in seiner Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Alle Mitarbeiter des Krankenhauses, Patienten und deren Angehörige können sich bei ethischen Fragestellungen oder Problemsituationen an ein Mitglied des Ethikkomitees wenden.
Die wesentlichen Aufgaben des Ethikkomitees sind:
Zusammensetzung des Ethik-Komitees:
Das Ethikkomitee besteht aus mindestens 5 Mitgliedern, die den folgenden Berufs- bzw. Personengruppen angehören sollen und durch den Krankenhausträger benannt werden:
Alle Mitglieder des Ethikkomitees sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Möchten Sie eine ethische Fallbesprechung anregen, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Vorsitzenden des Ethikkomitees:
Sekretariat Innere Medizin
z. Hd. Dr. med. Claus Lang
Ab Mittwoch, den 27.04.2022 gelten folgende erweiterte Besucherregelungen:
Alle Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesenen Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
111-Regel: Jeder Patient kann von einer Person für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14-19 Uhr besucht werden (letzter möglicher Besuch um 18 Uhr). Ein täglicher Wechsel des Besuchers ist grundsätzlich möglich.
Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet. Für eine bestmögliche Koordination ist eine vorherige telefonische Anmeldung auf der jeweiligen Station daher zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sowohl im gesamten Klinikgebäude als auch in den Patientenzimmern das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Durchführung der Händedesinfektion vor dem Eintritt in die Klinik.
Nach wie vor gilt ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.
Ebenso ist der Zugang zur Stadtklinik weiterhin nicht möglich für Besucher, die unter einer verordneten Quarantäne des Gesundheitsamtes stehen
die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde
die unter 16 Jahre alt sind
auf unserer Corona-Station gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Für Patienten unserer Intensivstation gilt eine individuelle Besuchsvereinbarung.
Regelung für die Geburtshilfe / Kreißsaal bei Entbindung
Werdende Väter dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test.
An den Folgetagen dürfen die Väter täglich für eine Stunde Mutter und Kind unter der 2G+ Regel besuchen dürfen. Ebenso gilt die 2G+ Regelung für den Bezug des Familienzimmers.
Die vollständige Regelung finden Sie im Bereich "Patienten und Besucher - Besucher und Angehörige - Besuchszeiten"
Mit meinem Klick auf die Schaltfläche willige ich freiwillig in das setzen oder aktivieren der jeweiligen Cookies und externen Verbindungen ein, deren Funktionen in der Datenschutzerklärung oder in dort verlinkten Dokumenten bzw. externen Links genauer erläutert werden und mir deshalb bekannt sind. In dem ich die Schaltfläche betätige erteile ich auch meine Einwilligung in personalisierte Werbung durch die in der Datenschutzerklärung genannten Unternehmen, insbesondere für Übermittlungen an Drittländer. Ich kann die datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch die Änderung meiner Cookie-Einstellungen oder das Löschen meiner Cookies widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Mit einer einzelnen Handlung (dem Betätigen der Schaltfläche), erteile ich mehrere Einwilligungen. Dabei handelt es sich sowohl um Einwilligungen nach dem Datenschutzrecht als auch um die des CCPA/CPRA, ePrivacy und Telemedienrechts, die zum Speichern und Auslesen von Informationen notwendig und als Rechtsgrundlage für eine geplante weitere Verarbeitung der ausgelesenen Daten erforderlich sind. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung mit dem Klick auf die andere Schaltfläche verweigern oder ggf. individuelle Einstellungen vornehmen kann. Mit meiner Handlung bestätige ich ebenfalls, die Datenschutzerklärung und das Transparenzdokument gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.