Eine vollwertige, ausgewogene Ernährung ist für jeden wichtig, ob jung oder alt, gesund oder krank. Sie versorgt den Körper mit allen Nährstoffen, die er benötigt, und dient damit der Erhaltung der Gesundheit, sowie der Vorbeugung und Behandlung vieler Krankheiten.
Besonders bei Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus, erhöhten Blutfettwerten, Gicht und Übergewicht, aber auch bei Herz-Kreislauferkrankungen kann durch eine Umstellung auf eine gesündere Ernährung die medizinische Therapie wesentlich unterstützt werden, und zur Gesundung beitragen.
Was aber heißt gesund?
Eine gesunde Ernährung ist eine ausgewogene gemischte Kost mit ausreichend Ballaststoffen, Vitaminen und Mineralstoffen. Dabei gibt es keine gesunden oder ungesunden Lebensmittel, sondern entscheidend sind die Menge, die Auswahl der Speisen und das Ernährungsverhalten. Eine Ernährungsumstellung kann immer nur langsam und schrittweise erfolgen.
Wenn Sie eine Ernährungsberatung oder spezielle Diätberatung wünschen, nimmt das Pflegepersonal Ihren Wunsch entgegen und vereinbart mit der Ernährungsberaterin einen für Sie passenden Termin.
Möglicherweise wird eine Diätberatung auch ärztlich angeordnet. Auch dann wird die Ernährungsberaterin Sie aufsuchen und mit Ihnen gemeinsam einen Termin abstimmen.
Kontakt
Gerne können Sie sich auch telefonisch, per email oder direkt an uns wenden.
Ab Mittwoch, den 27.04.2022 gelten folgende erweiterte Besucherregelungen:
Alle Besucher*innen benötigen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest, mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
Diese Testpflicht gilt auch für vollständig geimpfte, geboosterte oder genesenen Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
111-Regel: Jeder Patient kann von einer Person für eine Stunde am Tag in der Zeit von 14-19 Uhr besucht werden (letzter möglicher Besuch um 18 Uhr). Ein täglicher Wechsel des Besuchers ist grundsätzlich möglich.
Pro Patientenzimmer ist nur ein Besucher gestattet. Für eine bestmögliche Koordination ist eine vorherige telefonische Anmeldung auf der jeweiligen Station daher zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass sowohl im gesamten Klinikgebäude als auch in den Patientenzimmern das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht ist. Eine weitere Schutzmaßnahme ist die Durchführung der Händedesinfektion vor dem Eintritt in die Klinik.
Nach wie vor gilt ein absolutes Besuchsverbot für Angehörige mit Erkältungssymptomen, Fieber, Durchfall oder neu aufgetretenen Störungen des Geschmacks- und Geruchssinns.
Ebenso ist der Zugang zur Stadtklinik weiterhin nicht möglich für Besucher, die unter einer verordneten Quarantäne des Gesundheitsamtes stehen
die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde
die unter 16 Jahre alt sind
Auf unserer Corona-Station gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Für Patienten unserer Intensivstation gilt eine individuelle Besuchsvereinbarung.
Regelung für die Geburtshilfe / Kreißsaal bei Entbindung
Werdende Väter dürfen nach wie vor bei der Geburt dabei sein und bekommen bei Spontangeburten im Kreißsaal einen kostenlosen Corona-Test.
An den Folgetagen dürfen die Väter täglich für eine Stunde Mutter und Kind unter der 2G+ Regel besuchen dürfen. Ebenso gilt die 2G+ Regelung für den Bezug des Familienzimmers.
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